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Sammelklage gegen Facebook

 

Ziel. Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz rechtskonform agiert.
 

Kläger. Der Kläger der Primärklage ist ein Wiener Nutzer und Jurist (Max Schrems). Auch anderen betroffene Facebook-Nutzer sind aufgerufen, sich der Klage im Rahmen einer „Sammelklage österreichischer Prägung“ anzuschließen. Dies soll in den nächsten Monaten durch entsprechende „Abtretungen“ von Forderungen anderer Facebook-Nutzer aus der ganzen Welt an den Hauptkläger erfolgen. Im Unterschied zu US-Sammelklagen müssen sich Teilnehmer daher aktiv melden. Diese Abtretung kann jedoch innerhalb weniger Minuten über eine eigens programmierte und mit Facebook verbundene „Abtretungs-App“ für Computer und Smartphone unter www.fbclaim.com erfolgen. Teilnehmen können alle volljährigen privaten Facebook Nutzer außerhalb Kanadas und der USA .


Klagepunkte. Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen von Facebook Irland:

  • Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
  • (Facebook verwendet US-Datenschutzbestimmungen die in der EU ungültig sind)
  • Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
  • (Daten werden „hinter dem Rücken“ gesammelt. Facebook sieht eine „Zustimmung durch Dritte“)
  • Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“
  • (Facebook leitet Daten zur „Massenüberwachung“ an die NSA weiter)
  • Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über „Like Buttons“)
  • (Facebook verfolgt Nutzer auch auf Drittseiten, selbst wenn der Nutzer nie auf „Like“ klickt)
  • Überwachung und Analyse der Nutzer mit „Big Data“ Anwendungen
  • (Facebook verknüpft Daten aus zahlreichen Quellen. Der Nutzer hat diese Daten nie geteilt)
  • Unrechtmäßige Einführung von „Graph Search“
  • (Facebook änderte die Einstellungen der Nutzer eigenmächtig damit diese „zustimmen“)
  • Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen
  • (Externe Anwendungen können – mittels anderen Nutzern – viele persönliche Daten abgreifen)


Hybrid.
Während europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die Schadenersatzansprüche gemäß den Nutzungsbedingungen von Facebook nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein. Facebook Irland fällt neben europäischem Datenschutzrecht auch unter US-Schadenersatzrecht.


Schadenersatz.
Die Schadenersatzforderung wurde bewusst gering mit symbolischen € 500 pro Nutzer angesetzt. Wir klagen nur eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.


Kosten.
Die Klage wird unentgeltlich organisiert und betrieben. Für die Unterstützer der Sammelklage besteht keinerlei Kostenrisiko, da nur Schrems als Kläger auftritt. Die Klage wird zur Gänze durch die ROLAND ProzessFinanz AG finanziert. Im Erfolgsfall erhält ROLAND als Prozessfinanzierer 20%. Alle erlangten Ansprüche werden, abzüglich Kosten und Prozessfinanziereranteil, an die Teilnehmer ausgeschüttet. Die Sammelklage ist damit nicht auf Profit angelegt.


Updates. Neuigkeiten zum Verfahren und alle Unterlagen finden Sie auf fbclaim.com unter “Updates”.

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