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Deine Daten verlangen!
Schicke ein Auskunftsersuchen an Facebook!


Nach der europäischen Datenschutzrichtlinie hat jeder Mensch das Recht eine Kopie der Daten zu bekommen, die ein Unternehmen über ihn speichert. Das gilt natürlich auch für Personen außerhalb der EU. Aufgrund der Unternehmenskonstruktion von Facebook haben alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada das Recht auf Auskunft. Natürlich haben auch Personen, die nicht auf Facebook angemeldet sind das Recht Daten zu bekommen, wenn Facebook diese hat.

Mit einer solchen Anfrage kannst du genau sehen, was Facebook von dir speichert. Außerdem zeigen solche Anfragen dem Unternehmen, dass den Nutzern Datenschutz wichtig ist.

note HINWEIS: Facebook hat es seit nach über 40.000 Anfragen immer schwieriger gemacht sein Recht aus Auskunft durchzusetzen. Die Nutzer werden auf ein “Download Tool” umgeleitet welches nur einen Bruchteil der Datensätze enthält auf welche man ein Recht hat.
Nun hat  die irische Datenschutzbehörde zusätzlich beschlossen, das Recht aus Auskunft nicht  durchzusetzen, sondern Beschwerden einfach zu ignorieren. Wir empfehlen daher erst ein Auskunftsersuchen, dann eine Beschwerde in Irland und dann bei der Europäischen Kommission.

 


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1. Schritt: Auskunftsersuchen an Facebook

 

Anfrage per E-Mail

Anfrage per E-Mail

1. Alles richtigstellen!
Stell deinen Namen und dein Geburtsdatum richtig, falls du falsche Daten bei Facebook angegeben hast!

2. Formular ausfüllen
Öffne unser vorausgefülltes E-Mail und füll deinen Name, E-Mail Adressen und Geburtsdatum ein..
>> <<

3. E-Mail Abschicken
Nun einfach auf “senden” klicken und warten.

4. Standard E-Mail bekommen
Facebook sendet ein Standard-E-Mail zurück mit falschen Infos und einem “Download Tool”. Sie haben trotzdem volles Recht auf Auskunft mit allen Daten die Facebook speichert!
 

Anfrage per Post

Anfrage per Post

1. Alles richtigstellen!
Stell deinen Namen und dein Geburtsdatum richtig, falls du falsche Daten bei Facebook angegeben hast!

2. Formular ausfüllen
Wir haben ein Standardformular für dich vorbereitet: Die Datei gibt es als Word (.doc) oder PDF
 

3. An Facebook schicken
Adresse:
Facebook Ireland Limited
Hanover Reach
5-7 Hanover Quay
Dublin 2
IRELAND


 

Online Anfrage

Online Anfrage

Facebook hat sein bisheriges Auskunftsformular am 4. 11. 2011 nach tausenden Anfragen entfernt.

Nun werden Nutzer auf ein “Download Tool” umgeleitet. Wenn Sie das Tool nutzen haben Sie aber kein Recht auf Auskunft.

Über diese Tool erhalten Sie nur eine Kopie Ihres Profils, aber keine Daten welche Facebook im Hintergrund speichert oder generiert. Daher bekommen Sie weniger als die Hälfte der Daten die Facebook speichert.

Wir raten von diesem neuen
Online-Tool daher ausdrücklich ab!


 

 

note HINWEIS: “Download Tool” gibt keine volle Auskunft!

Facebook sendet seit kurzem auch E-Mails aus, in welchen auf ein “Download der Daten” verwiesen wird. Dabei handelt es sich nur um einen Bruchteil der Daten (nur ca. 40 anstatt über 100 Datensätze. Nutzer haben aber ein Recht auf alle Daten. Daher sollte man dem 2. Schritt folgen...

 

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2. Schritt: Beschwerde in Irland

Wenn Sie von Facebook keine volle Auskunft erhalten haben, oder nur eine E-Mail die auf die “Download Tools” hinweisen können Sie eine Beschwerde bei der Irischen Datenschutzbehörde einbringen. Sie können sich bei der irischen Datenschutzbehörde formlos beschweren, wir haben dazu die folgenden Formulare bereitgestellt.
 

    >> per E-Mail:
    - Eine 1. Beschwerde (Formular) und
    - Eine 2. Kopie der E-Mails von Facebook
    an info@dataprotection.ie

    Formular zum Ausdrucken und Scannen

    Word (.docx)

    PDF

     

    Formular zum Ausfüllen am Computer

    Word (.docx)

    PDF


    ODER

    >> per Online-Formular:
    Sie können auch das Online-Formular der Behörde ausfüllen.
    Dabei sollten Sie jedenfalls klar das Datum des Auskunftsersuchens angeben.
    Das Formular muss auf Englisch ausgefüllt werden!

 

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note HINWEIS: Wenn die irische Behörde das Recht nicht durchsetzt...

Auch die irische Datenschutzbehörde ist dazu übergegangen mit “Standard-E-Mails” die Beschwerden abzuweisen, obwohl man ein Recht auf eine Entscheidung hat. Man sollte sich jedenfalls aus “Section 10 DPA” berufen wonach jede Beschwerde mit einer formellen Entscheidung zu beenden ist. Man muss oft wiederholt darauf hinweisen und “lästig” fallen. Wenn die Behörde keine volle Auskunft sicherstellt, dann kannst du noch eine Beschwerde gegen die irische Behörde bei der EU machen. >> Mehr Infos findest du hier!

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