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Schritt für Schritt - Anleitung “Beschwerde gegen die irische Behörde bei der EU”
Leider mussten wir feststellen, dass die irische Datenschutzkommission die Beschwerden der Nutzer nicht annimmt (siehe diese Standard-E-Mail). Über 40.000 Facebook-Nutzer warten nun schon auf eine vollständige Auskunft. Enttäuschend war dass der erste Bericht der irischen Behörde eine Auskunft aus nur 39 der ca. 85 Datenkategorien vorsieht. Dabei sollen auch nur mehr Daten auf facebook.com angezeigt werden, eine Kopie der Rohdaten sollen die 40.000 Nutzer nicht erhalten.
Obwohl das Gesetz eine First von 40 Tagen vorsieht hatte Facebook eine Ausnahme bis zum Juni 2012 bekommen und muss daher nicht auf Auskunftsersuchen antworten. Auch danach muss Facebook nicht alle Daten herausgeben. Für eine solche “Sonderbehandlung” gibt es keine Rechtsgrundlage, sie erfolgt vollkommen außerhalb der Gesetze. Obwohl die EU-Richtlinie bei Verstößen gegen den Datenschutz Strafen vorsieht werden bei Facebook beide Augen zugedrückt, der Gesetzesbruch bleibt vollkommen ohne Sanktion.
Wir sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der irischen Datenschutzbehörde sehr interessiert und hatten eine direkte Konfrontation ursprünglich vermieden. Trotzdem haben wir uns nach unzähligen Anfragen von betroffenen Nutzern entschlossen ein Beschwerdeformular bereitzustellen. Damit kann jeder Nutzer eine Beschwerde gegen die irische Datenschutzbehörde bei der Europäischen Kommission einbringen. Wir erhoffen uns davon eine ernsthaftere Durchsetzung des Rechts auf Auskunft gegenüber “Facebook Ireland”.
Anleitung zur Beschwerde.
1. Gab es eine Beschwerde und eine Antwort bei der irischen Datenschutzbehörde? Du kannst dich bei der Europäischen Kommission nur beschweren, wenn du es zuvor in Irland versucht hast. Solltest du von Facebook nicht alle Daten erhalten haben, aber noch keine Beschwerde in Irland eingebracht haben dann findest du hier Infos zur Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission.
2. Beschwerde schicken! Die Beschwerde bei der Europäischen Kommission ist formfrei. Beschwerden können per Post oder per E-Mail eingebracht werden.
- C. Adresse
Sie können die Beschwerde per Post verschicken (Adresse siehe Formular) oder per E-Mail an SG-PLAINTES@ec.europa.eu schicken (Formular und Antwort der Behörde als Anhang).
HINWEIS: Wenn möglich bitte eine kurze E-Mail an eu@europe-v-facebook.org schicken, das du eine Beschwerde gemacht hast. Wir würden gerne eine grobe Statistik führen! Danke!
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